Einrichtung

Gemeindekiesgrube Landsberied (Bauschuttentsorgung)

Gemeindekiesgrube Landsberied
Ansprechpartner/in: Christoph Hainz Gemeindearbeiter
Mobil:0160 6480475

Öffnungszeiten:

nur nach Vereinbarung mit unserem Gemeindemitarbeiter !!!

 

Öffnungszeiten:

von Montag – Freitag

nach individueller Vereinbarung mit Gemeindearbeiter Christoph Hainz, Mobil Nr. 0160 6480475

 

Abgabe von Verfüllungsmaterial nur bis 5 cbm möglich (gebührenfrei).

 

Eine Anlieferung von Bauschutt ist ausschließlich für Baumaßnahmen in der Gemeinde Landsberied und für Gemeindebürger zulässig.


Für die Wiederverfüllung darf nur folgendes Material verwendet werden:

  • der Abraum der örtlichen Lagerstätte
  • nicht verunreinigte, natürliche mineralische Böden und Gesteine (z.B. Sand, Lehm, Ton) mit Herkunftsnachweis
  • unbelasteter mineralischer Bauschutt, d.h. mineralisches Baumaterial (Kunststein, Ziegel, Fliesen, Mauerteile, Beton, Mörtel u.ä.) das frei von organischen und anorganischen gefährlichen Stoffen ist.


Eine Ablagerung von Hausmüll, Sperrmüll, Baustellenabfällen, unsortiertem oder belastetem Bauschutt (z.B. von Handwerks-, Gewerbe- und industriellen Bauwerken), Straßenaufbruch, Bodenaushub von altlastverdächtigen Flächen, Straßenkehricht, kompostierbarem Material oder von sonstigen Abfällen ist nicht zulässig.

Auf keinen Fall darf entsorgt werden:

Eternit, Heraklit, Kaminsteine, Kunststoffe, verunreinigte Erde, Metalle, Dachpappe, Tapeten, Katzenstreu, Kartonagen, Holz und Papier.

Bitte beachten:

Reiner Kaminbauschutt in kleinen Mengen kann in der Bauschuttdeponie in Jesenwang angeliefert werden. Die Entsorgung größerer Mengen ist mit dem Abfallwirtschaftsreferat im Landratsamt abzusprechen, Tel. 08141/519516.

Bitte beachten Sie, dass die Kiesgrube von Unbefugten nicht betreten werden darf!

Abrechnungspreise ab 01.03.2019

Kippgebühr für Bodenaushub/Rotlage 7,50 €/cbm
Kippgebühr für Bauschutt 11,50 €/cbm


Für geringe Mengen unter 5 cbm zur Wiederverfüllung (Bodenaushub, Rotlage und Bauschutt) wird keine Gebühr erhoben.

 

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