Um eine sachgerechte Verteilung der Grundsteuerlast zu gewährleisten ist es essentiell, dass die
Finanzämter von den Steuerpflichtigen über Änderungen der Bemessungsgrundlagen informiert
werden. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat einen Flyer erstellt, um die Steuerpflichtigen
auf diese Pflicht hinzuweisen. Den Flyer können Sie hier abrufen.
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